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Seit 2018 benötigt das deutsche Scheidungsurteil kein Anerkennungsverfahren mehr in der Türkei. Die Anerkennung kann bei einem türkischen Konsulat z.B. in Hamburg unter engen Voraussetzungen erfolgen. Durch die Anerkennung werden die Informationen bezüglich des Familienstandes im Personenstandsregister korrigiert.

Diese Unterlagen werden beim türkischen Konsulat verlangt:

  • Beide Parteien müssen einen Antrag beim türkischen Konsulat stellen.
  • Das Original des Scheidungsurteils vom deutschen Gericht und die beglaubigte Abschrift.
  • Rechtskraftvermerk
  • Apostille
  • Die Übersetzung des Scheidungsbeschlusses, des Rechtskraftvermerk und der Apostille.
  • Die beglaubigte Fassung des Urteils (Scheidungsurteil, Rechtskraftvermerk und Apostille) muss durch einen vereidigten und ermächtigten Übersetzer beglaubigt werden.
  • Die Übersetzung muss von einem Notar beglaubigt werden.
  • Kopie der Ausweise

*Angaben ohne Gewähr. Die Angaben können variieren.

Unser Übersetzungsbüro befindet sich in Hamburg. Wir übersetzen jegliche Dokumente für Behörden, Gerichte und Staatsanwaltschaften in Hamburg und Schleswig-Holstein. Unsere Übersetzungen sind auch beim türkischen Konsulat in Hamburg anerkannt. Ihre Übersetzung bzw. Ihr Auftrag wir von uns ganz zuverlässig und schnell erledigt.

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Adresse: Dannerallee 7, 22119 Hamburg

Telefon: +49(0) 176 233 07 213

E-Mail: bedia.guel@gmail.com

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